Behandlungskosten

Die Einzelheiten zur Höhe und Fälligkeit des Honorars, Aussagen zur Erstattbarkeit etc. finden sich in dem Behandlungsvertrag, der vor Beginn der Behandlung mit dem Patienten abgeschlossen und diesem ausgehändigt wird.

Die Zahlung der Behandlungskosten erfolgt stets unbar per Girocard oder Banküberweisung.


Absage von vereinbarten Terminen

Um für meine Patienten eine optimale Behandlungszeit planen zu können, bin ich darauf angewiesen, dass die vereinbarten Behandlungstermine eingehalten werden.  

Sollte eine Terminabsage erforderliche werden, muss diese spätestens 24 Stunden vorher erfolgen. Nur so kann die der Termin an einen anderen Patienten vergeben werden.

Für Termine, die nicht rechtzeitig abgesagt wurden, muss ich eine Ausfallpauschale in Rechnung stellen.

Gleiches gilt für den Fall, dass ein Termin ohne vorherige, rechtzeitige Absage nicht wahrgenommen wird.